2.Eigenschaften von HPL

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2.2.1Europäische Brandklassifizierungen von Bauprodukte und Bauarten nach EN 13501

In der Norm wird unterschieden zwischen Brandverhalten, das in der EN 13501-1 und Feuerwiderstand, der in der EN 13501-2 beschrieben ist. Bei der Beurteilung des Brandverhaltens im Bauwesen wird unterschieden zwischen Bauteilen und Baustoffen. Die Definitionen und Klassifizierungen für Baustoffe und Bauteile in Bezug auf ihr Brandverhalten sind in der Europäischen Norm EN 13501 beschrieben. Für HPL sind die Teile 1 und 2 wichtig. Teil 1 beschreibt die Brandklassifizierung von Baustoffen für Gebäude. Teil 2 beschreibt die Feuerwiderstandsklassifizierung von Bauteilen für Gebäude.

Das Brandverhalten eines Baustoffs (z. B. HPL, HPL-Compact, Spanplatten, Gipsplatten, mit HPL belegte Trägermaterialien usw.) muss bekannt sein, wenn der vorgesehene Einbauort (z. B. Wand- und Deckenbekleidungen) den einschlägigen Bestimmungen zum Brandschutz unterliegt. Die Eigenschaft des Brandverhaltens wird entweder aus den einschlägigen Normen entnommen oder durch Prüfungen ermittelt. Die Klassifizierung eines Baustoffes kann durch Prüfungen gemäß Norm gegenüber der festgelegten Normklassifizierung verbessert werden.

Ist ein Bauteil für Verwendungszwecke vorgesehen, die den Bestimmungen zum Feuerwiderstand unterliegen, hat eine Klassifizierung nach EN 13501-2 zu erfolgen.

Der Feuerwiderstand gibt die Dauer der Funktionsfähigkeit eines Bauteils (z. B. HPL belegtes Türblatt inkl. montierten Rahmen) im Brandfall mit Einbezug verschiedener Kriterien (Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (E), Wärmedämmung (I)) an: Zum Beispiel entspricht ein Bauteil, dessen Tragfähigkeit im Brandfall für 120 Minuten, dessen raumabschließende Funktion für 60 Minuten und dessen Wärmedämmung für 30 Minuten erhalten bleibt, der Feuerwiderstandsklassifizierung R 120/ RE 60 / REI 30.