3.Die Be- und Verarbeitung von HPL
Materialanforderungen gelten für HPL Typ S (Standardqualität) oder Typ F (Flammenhemmende Qualität) gemäß EN 438. Die Auswahl des geeigneten HPLs hängt vom Einsatz und den damit verbundenen Brandschutzbedingungen ab. Nahezu alle Brandschutzvorschriften verlangen Materialien, die eigens geprüft und in der später verwendeten Form geprüft sein müssen. Die Prüfung wird daher nicht allein mit dem HPL, sondern stets dem gesamten Verbundelement aus Trägermaterial, Klebstoff und HPL durchgeführt; sie gilt auch jeweils für diese besondere Kombination und Konstruktion. Der Verarbeiter muss sich deshalb stets vergewissern, dass das HPL-Verbundelement den Materialanforderungen für die verschiedenen Einsatzbereiche genügt. Das bedeutet jedes Mal eine neue Prüfung, wenn ein Wechsel in der Zusammensetzung des HPL-Verbundelements nicht mehr durch einen Prüfbericht gedeckt wird. Es bedeutet aber auch, dass stets neue oder gesonderte Materialanforderungen berücksichtigt werden müssen. Die notwendigen Prüfberichte können bei den Herstellern der HPL-Verbundelemente erfragt werden. Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es können auch neue Prüfverfahren in Kraft getreten sein. Es ist daher für die Verarbeiter wichtig, sich stets einen Überblick über die neuesten Bestimmungen zu verschaffen, wenn HPL-Verbundelemente für Einsatzbereiche bestimmt sind, für die Vorschriften zum Brandverhalten vorgegeben sind.