3.Die Be- und Verarbeitung von HPL
HPL benötigt bis zu einer Dicke von ca. 3 mm ein Trägermaterial. Das Trägermaterial hat verschiedene Eigenschaften zu erfüllen. Insbesondere muss es formstabil sein und über eine glatte Oberfläche verfügen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gutes optisches Erscheinungsbild. Auch die Wahl des geeigneten Klebstoffs, die Klebstoffauftragsmenge sowie der Pressdruck und die Presstemperatur bei der Klebung beeinflussen wesentlich die Optik der Oberfläche des HPL-Verbundelementes. Wie viele andere Materialien auch, reagiert HPL auf Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen mit Maßänderungen.
Diese können gegenüber denen der Trägermaterialien und der Klebstoffe unterschiedlich sein und müssen bei der Verarbeitung berücksichtigt werden.
In der nachstehenden Tabelle sind beispielhaft einige Materialien aufgeführt, die als Träger Verwendung finden können:
Tabelle 5: Trägermaterialien, Werkstofftypen und Untergruppen
Werkstofftyp | Untergruppen |
---|---|
Spanbasierte plattenförmige Holzwerkstoffe | Spanplatten |
Faserbasierte, plattenförmige Holzwerkstoffe | Faserplatten (MDF, HDF) |
Furnierbasierte plattenförmige Holzwerkstoffe | Sperrholz |
Furnierschichtholz (LVL) | |
Kombinierte, plattenförmige Holzwerkstoffe | Tischlerplatten |
Wabenplatten | Papier-, Metall-, Kunststoffwaben |
Geschäumte, plattenförmige Kunststoffe | Verschiedene Polymere |
Mineralische Trägerwerkstoffe | Gipskarton, Gipsfaser, Vermiculite, Kalziumsilikat, Faserzement, zementgebundene Spanplatten |
Vollflächige plattenförmige Metalle | Metallarten |
Für besondere Anwendungen werden spezielle Plattentypen, z. B. mit erhöhter Feuchtigkeitsbeständigkeit oder erhöhtem Flammwiderstand, eingesetzt. Sie können im Einzelfall besondere Verarbeitungsbedingungen erforderlich machen. Es empfiehlt sich deshalb Rücksprache bei den Plattenherstellern.
Darüber hinaus müssen folgende Punkte beachtet werden:
Verbundelemente aus HPL und mineralischen Trägerwerkstoffen haben ein breites Anwendungsfeld und werden oftmals vorgeschrieben, wenn erhöhte Anforderungen an das Brandverhalten, z. B. im Hochbau, Schiffsbau oder in öffentlichen Transportmitteln, einzuhalten sind.